ACHTUNG: 


Haben Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person gehabt oder haben Sie aktuell Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur, ist der Besuch verboten.


Auf Grund der gesetzlichen Auflagen im Rahmen der Lockerungen des Besuchsverbotes gelten folgende Regelungen in unseren Einrichtungen:

Albstadt-Ebingen+Tailfingen

Angehörige

Wir habe feste Besuchszeiten, zu denen jemand kommen darf. Der Besuch ist auf einen Besuch pro Tag beschränkt. War morgens die Physiotherapie da, ist kein Besuch von Angehörigen möglich. 

Die Eingangstüren bleiben verschlossen. Sie müssen sich telefonisch auf der Wohnebene melden, damit Sie eingelassen werden.

Sie müssen einmalig ein unterschriebenes Informationsschreiben für Angehörige mitbringen. Bitte laden Sie sich dieses hier runter und bringen es unterschrieben mit. Ohne Einhaltung der darin aufgeführten Regelungen ist ein Besuch nicht möglich.

Informationsschreiben für Besuche durch Angehörige in der Augustenhilfe während Corona.pdf

Sonstige (Fußpflege, Physiotherapeut, etc.)

Auch für Therapeuten und sonstige Personen sind strenge Auflagen im Rahmen der Besuche vorgeschrieben. Die Auflagen entnehmen Sie dem unten aufgeführten Informationsblatt und bringen dieses bitte unterschrieben zu Ihren Terminen mit. Melden Sie sich im Vorfeld bitte telefonisch auf der Wohnebene an.

Informationsschreiben für sonstige Besucher der Augustenhilfe während der Corona.pdf

Friseure

Die Friseure haben wieder ihren Betrieb aufgenommen. Das Problem ist nur, war ein Bewohner an einem Tag beim Friseur, darr er an diesem Tag keinen weiteren Besuch bekommen.

Albstadt-Tailfingen

Ab Montag 08.06.2020 gelten in Tailfingen die gleichen Besucherregelungen (s.o.) wie in Ebingen.

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